Das Bayerische Reinheitsgebot

Bierwissen

Bierbrauen nach wohl einer der ältesten Lebensmittelverordnungen

Nach dem Bayerischen Reinheitsgebot darf Bier nur Wasser, Gerste und Hopfen enthalten. Später kam noch die Hefe dazu, die man zum Zeitpunkt des Erlasses 1516 noch nicht kannte.

Auch unsere Mönchshof BrauSpezialitäten sind nach dem Bayerischen Reinheitsgebot gebraut und demnach ein echtes Naturprodukt. Zu unseren hohen Qualitätsansprüchen gehört es außerdem, Rohstoffe weitestgehend aus der Region zu beziehen und so ein einzigartiges Geschmackserlebnis zu kreieren. Hinzu kommt das handwerkliche Geschick unserer Braumeister, die jede unserer Biersorten zu etwas Eigenem und Besonderem machen.

Hier erfährst du mehr zum Bayerischen Reinheitsgebot und zur Qualität unserer Zutaten: Reinheitsgebot & Geschmack | Mönchshof (xn--mnchshof-n4a.de)