Alkoholfreie Biere dürfen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nur noch einen Restalkoholgehalt von maximal 0,5 Vol.-% Alkohol enthalten. Dieser Wert liegt nicht höher als der für Fruchtsäfte wie z.B. Apfelsaft. Wie schafft man es jedoch, ein schmackhaftes Mönchshof Naturtrüb's Alkoholfrei, das auch noch den typischen Biergeschmack hat, ohne den Geschmacksträger Alkohol herzustellen?
Es gibt zwei Verfahren zur Herstellung alkoholfreier Biere: Gestoppte Gärung, d.h. es entsteht kein Alkohol oder den nachträglichen Entzug des Alkohols durch Verdampfen bei Unterdruck. Bei diesem neueren Verfahren wird ein normales Bier eingebraut und erst im Nachgang der Alkohol dem fertigen Bier entzogen. Somit bleiben die Geschmacksstoffe im Bier enthalten. Diese Technik wurde mittlerweile so verfeinert, dass man keine geschmacklichen Einbußen mehr hat.